Hinweisgebersystem
Die Einhaltung der Gesetze und interner Regeln hat bei VERPOORTEN Priorität. Denn nur so können wir unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftspartner vor unübersehbaren Risiken schützen. Mögliches Fehlverhalten bei VERPOORTEN muss deshalb möglichst frühzeitig erkannt, aufgearbeitet und abgestellt werden.
Dabei hilft uns die Aufmerksamkeit aller sowie ihre Bereitschaft, bei konkreten Anhaltspunkten auf mögliches schweres Fehlverhalten hinzuweisen. Auf entsprechende Hinweise von Lieferanten, Kunden und sonstigen Dritten legen wir Wert. VERPOORTEN hat für solche Hinweise ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Es ist unter
https://verpoorten.integrityline.app
rund um die Uhr erreichbar und kann die Anonymität des Hinweisgebers vollständig sicherstellen. Einzelheiten zur Funktionsweise, zur Anonymität des Hinweisgebers und zum Datenschutz finden Sie in unserem Hinweisgebersystem.
Das Hinweisgebersystem ist ausschließlich für Hinweise auf schweres Fehlverhalten zuständig. Dazu zählen etwa
- Straftaten gegen VERPOORTEN, etwa Bestechung, Veruntreuung oder Diebstahl.
- Handlungen, die VERPOORTEN der Gefahr erheblicher Strafe, Schadensersatzansprüche oder Bußgelder aussetzen, etwa Kartellrechtsverstöße, Geldwäsche oder grob mangelhaften Arbeitsschutz.
- Verhaltensweisen, die gegen Menschenrechte verstoßen, beispielsweise durch in Kauf genommene Kinder- oder Sklavenarbeit, oder in ganz erheblicher Weise Umweltschutzbelange oder Antidiskriminierungsvorschriften missachten.





